Ziel der Ausbildung zum Elektro-Projektleiter/in
Durch die Berufsprüfung Elektro-Projektleiterin hat der Kandidat den Nachweis zu erbringen, dass er die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, Elektroprojekte gemäss den einschlägigen Normen. Vorschriften und SIA-Ordnungen selbstständig zu planen und Installationen gemäss Verordnung vom 7. November 2001 über elektrische Niederspannungsinstallationen (SR734.27), nachfolgend NIV genannt, zu kontrollieren (Kontrollberechtigung) und sicherheitstechnische Beratungen durchzuführen.
Voraussetzung, Zulassung zur Prüfung
Zur Berufsprüfung Elektro-Projektleiter/in wird zugelassen, wer eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf den Gebiet Planung, Erstellung oder Kontrolle von Installationen gemäss NIV unter fachkundiger Leitung in der Schweiz nachweist (Berufsprüfung Elektro- Sicherheitsberater bestanden), die erforderliche Durchschnittsnote der Fächer Elektrotechnik/Elektronik, Gebäudetechnik l und Telematik (Schulnoten EAZ) beibringt.