Ziel der Ausbildung zum dipl. Elektroinstallateur/in

Durch die höhere Fachprüfung dipl. Elektroinstallateur hat der Kandidat den Nachweis zu erbringen, dass er die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, Installationen gemäss NIV (Fachkundigkeit) und Telematikanlagen zu projektieren und zu erstellen. Er muss sich über die notwendigen Kenntnisse ausweisen, in seinem Beruf höheren Ansprüchen bezüglich Technik und Unternehmensführung (Betriebswirtschaft, Marketing, Recht) zu genügen, um einen Betrieb verantwortlich zu leiten.

 

Voraussetzung, Zulassung zur Prüfung VSEI

Zur höheren Fachprüfung dipl. Elektroinstallateurin wird zugelassen, wer:

  • die Berufsprüfung als Elektro-Projektleiter bestanden hat und die erforderliche Durchschnittsnote der Fächer Gebäudetechnik ll, Telematik/Netzwerktechnik, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Marketing (Bedingungen der Schulnoten EAZ) beibringt; oder 
  • Inhaber des Fachausweises "Elektro-Kontrolleur" nach dem Reglement vom 1. November 1989 ist und die erforderliche Durchschnittsnote der Fächer Gebäudetechnik ll, Telematik/
    Netzwerktechnik, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Marketing (Schulnote EAZ) beibringt; oder
  • Inhaber des Fachausweises "Elektro-Kontrolleur/Chefmonteur" nach dem Reglement vom 26. August 1993 ist und die erforderliche Durchschnittsnote der Fächer Gebäudetechnik ll, Telematik/Netzwerktechnik, Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Marketing (Schulnote EAZ) beibringt.

 

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